WhatsApp: Nachrichtendienste als rechtsfreier Raum?
Das Frankfurter Oberlandesgericht entschied: Verwandte dürfen sich über WhatsApp beleidigen ohne juristischen Konsequenzen fürchten zu müssen. Ohne Erfolg verlangte der Kläger vom Gericht die Feststellung, dass seine Frau zahlreiche Aussagen über ihn nicht weiterverbreiten dürfe.
Das Landgericht und in zweiter Instanz dann das OLG wiesen die Klage ab: Gespräche innerhalb der Familie seien besonders geschützt. In diesem persönlichen Freiraum könne sich jeder ohne gerichtliche Konsequenzen mit den engsten Verwandten aussprechen. Damit führten die Gerichte die bislang geltende Rechtsprechung fort, nach der engste Familienkreis zur beleidigungsfreien Zone gehört. Solange die Parteien einen engen und guten Kontakt pflegen, haben sie auch das Recht, sich über frei auszusprechen ohne Unterlassungsansprüchen oder strafrechtlich dem Beleidigungstatbeständen ausgesetzt zu sein. Ein Unterlassungsanspruch bejahte das Gericht ausdrücklich nicht.
Zum rechtsfreien Raum werden die Nachrichtendienste wie WhatsApp und ähnliche aber dadurch nicht. Denn nach wie vor kommt es auf die enge Bindung zwischen den Personen an. Nachrichten außerhalb des engsten Familienkreises oder in Gruppen-Chats dürften damit auch nach der Entscheidung des OLG Frankfurt anders zu beurteilen sein. Große Neuerungen sind damit in dem Frankfurter Urteil nicht einhergegangen.
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