Update im #Dieselskandal

Der Bundesgerichtshof hat hoch aktuell seine Rechtsauffassung im #Dieselskandal öffentlich gemacht und Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren als Sachmangel eingestuft. Der Bundesgerichtshof äußert sich damit erstmals höchstrichterlich zum Abgasskandal. Die illegalen Abschalteinrichtungen bei betroffenen Dieselautos stufte das Gericht nunmehr eindeutig als Sachmangel ein. Daran dürften sich andere Gerichte orientieren.

Der Stellungnahme aus Karlsruhe wird damit sicherlich auch Signalwirkung für die Musterfeststellungsklage im Prozess gegen den VW-Konzern zukommen. Die Softwaremanipulationen an VW-Motoren sind nunmehr eindeutig als Sachmangel des Produkts eingeordnet worden. Dem Käufer stünde es dann frei, ob er die Beseitigung des Mangels oder wahlweise die Lieferung eines intakten Fahrzeugs verlangt (Az.: VIII ZR 225/17).

Einen Haken hat die Sache dann aber doch:

Dei Stellungnahme erfolgte innerhalb eines Beschlusses. Tatsächlich hat der BGH also gerade kein richtungsweisendes Urteil gesprochen und lässt auch in seiner Stellungnahme entscheidende Fragen offen. Dennoch dürfte die richterliche Feststellung Signalwirkung für die gesamte Rechtsprechung im Dieselskandal haben und damit den Dieselkäufern zumindest in Ansätzen Oberwasser verschaffen.