Düsseldorfer Tabelle: Update im Kindesunterhalt

Alle Jahre wieder: Das Update der Düsseldorfer Tabelle als Maßstab für die Berechnung von Unterhaltsleistungen. In vielen Familien zählen Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Familienrechts und insbesondere auch im Unterhaltsrecht zum Alltag. Nicht selten sind nach einer Trennung oder Scheidung Unterhaltsansprüche der Kinder zu prüfen und deren Höhe zu berechnen.  Anzuwenden ist hier die Düsseldorfer Tabelle, die bei der Berechnung der Höhe gilt.

Zum 1.1.2019 ist die maßgebende Düsseldorfer Tabelle einigen Anpassungen unterzogen worden. Unter anderem sind die Bedarfssätze für minderjährige Kinder an die neue Mindestunterhaltsverordnung angepasst worden. Auch im Übrigen sind die Bedarfssätze und Freibeträge geringfügig korrigiert worden. Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um 6 bis 14 Euro im Monat. Bei volljährigen Kindern bleiben zunächst alles unverändert.

Die Änderungen gelten nicht nur für Unterhaltsberechnungen, die 2019 erstmalig erfolgen, sondern auch für Berechnungen, die bereits in der Vergangenheit erstmalig erfolgt sind. Damit steht fest, dass auch in bereits laufenden Unterhaltsverfahren nun Neuberechnungen nötig sind.

Weitere Neuberechnungen werden für Sie möglicherweise im Sommer 2019 relevant, wenn das gesetzliche Kindergeld angehoben wird. Auch dies kann sich unter Umständen auf Ihre k.onkrete Berechnung auswirken. Damit steht fest, dass 2019 auch im Bereich des Unterhaltsrechts einige Neuerungen erwarten lässt. Änderungen, die in vielen Familien zum Alltag gehören und damit besonders relevant sind.

 

Sie zahlen Unterhalt oder möchten bestehende Ansprüche prüfen lassen? Wir beraten Sie gerne und berechnen Unterhaltsansprüche für Sie! Sollten Sie weitere Informationen oder Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

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