Mobilität 2.0: Der E-Roller

Der Bundesrat hat kürzlich die Tür für E-Roller freigemacht. Ein weiterer Schritt hin zur Umgestaltung unserer Mobilität ist damit getan. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung der Bundesregierung zu, die den Umgang mit „Elektrokleinstfahrzeugen“ wie dem E-Roller regelt.

Gegen die Einführung der mittlerweile bekannten elektronischen Tretroller, den E-Rollern, bestehen immer weniger Vorbehalte. Wann aber genau die Verordnung in Kraft treten soll, wird nach dem Beschluss die Bundesregierung endgültig entscheiden. Der Bundesrat behielt sich allerdings ein paar Bedingungen vor:

  • Umgang mit dem E-Roller erst ab einem Alter von 14 Jahren
  • Keine Fahrt auf Gehwegen oder in der Fußgängerzone
  • Technisches Muss sind Bremse und Beleuchtungsanlage
  • Limitierung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 Kilometer pro Stunde
  • Versicherungspflicht

So ganz unkompliziert wird der Weg in eine neue Mobilität damit nicht. Allerdings sollen Risiken im Verkehr mit obigen Bedingungen möglichst weit eingedämmt werden.

Interessant: Eine Helmpflicht sieht der Gesetzgeber bislang nicht vor. Dieses Risikomanagement scheint bedenklich. Immerhin sollen die E-Roller nur auf Fahrradwegen zugelassen sein und für den Fall, dass es diese nicht, müssen die Roller auf die Straße.  Zum Schutz der Nutzer von E-Rollern, die immerhin bis zu 20 km/h fahren, wäre ein Helmpflicht sicher keine schlechte Idee gewesen. Der Gesetzgeber scheint dieses Risiko allerdings ebenso wie bei Fahrradfahrern einzuschätzen und sieht von einer Helmpflicht ab.

Eine Frage der Zeit, bis die E-Roller unser Straßenbild prägen werden. Die Mobilität 2.0 kann kommen!