Dieselgate: Neues zum Thema Fahrverbote
Immer mehr neue Rechsprechung im Abgasskandal. Während die Musterfeststellungsklage langsam anläuft, überschlagen sich mittlerweile auch Urteile der Europäischen Gerichte und der nationalen verwaltungsgerichtlichen Rechtpsrechung beim Tehma Fahrverbote in Innenstädten.
Nachdem in Brüssel bei den Abgaswerten der neue Prüfzyklus für neue Fahrzeuge von WLTP (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) auf RDE (Real Driving Emissions) eingeführt wurde, war für den Verbraucher zunächst Besserung zu erwarten. Denn die die bekanntermaßen nicht alltagsnahen Abgwaswerte aus dem WLTP-Prüfstand wurden durch einen neun alltagsnahen Sraßentest ersetzt.
Im Zuge dessen hat die EU-Kommission im Jahr 2016 den festgelegten Stickoxid-Grenzwert für neue Autos angehoben, um messtechnische Ungenauigkeiten des RDE-Tests auszugleichen. Ein Entgegenkommen an die Autoindustrie… Dem hat der EuG in Luxemburg eine Absage erteilt und entschied, dass die EU-Kommission die Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Norm Euro 6 bei der Umstellung auf das neue Prüfverfahren RDE zu Unrecht angehoben habe. Die Richter erklärten, die Kommission sei zur Neufestsetzung „außerordentlich hoher“ Grenzwerte für Stickoxid nicht befugt gewesen. Die Folgen dieses Urteils sind bislang noch nicht absehbar. Eine Folge könnte sein, dass nun auch Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffnorm Euro 6 künftig einem innerstädtischen Fahrverbot unterworfen werden könnten. Für mindestens 14 Monate gilt die bisherige Regelung mit erhöhten Grenzwerten der EU-Kommission aber znächst weiter. Die Kommission hat nun zwei Monate Zeit, um gegen die gerichtliche Entscheidung in Berufung zu gehen. Andernfalls muss die Kommission binnen zwölf Monaten einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen. Ergebnis bislang noch offen.
Gleichzeitig entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof, dass das innerstädtische Fahrverbot für Dieselfahrzeug der Euro 5-Norm in Frankfurt/Main unverhältnismäßig und damit rechtswidrig ist. Das Gericht erachtet allein die Überschreitung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten in der Innenstadt von Frankfurt/Main nicht ausreicht, um zonenbezogene Diesel-Fahrverbote zu verhängen. Die Entscheidung begründen die Richter wie folgt: Weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrunde liegende EU-Richtline enthielten ein allgemeines Minimierungsgebot für Schadstoffe. […] Fahrverbote kämen als Ultima Ratio nur dann in Betracht, wenn sie unabdingbar dafür seien, den Grenzwert im vorgegebenen Zeitraum zu erreichen.
Warten wir gespannt ab, was das Jahr 2019 Neues bringt… Eine Ende der gesamten Problematik scheint jedenfalls nicht in Sicht.
VGH Hessen, Beschl. v. 17.12.2018, Az. 9 A 2037/18.Z und 9 B 2118/19
EuG, Urt. v. 13.12.2018, Rs. T-339/16, T-352/16, T- 391/16