Brückenteilzeit ab 2019?

Der Bundesrat hat die Brückenteilzeit gebilligt! Doch was ist das eigentlich?

Kurz gesagt: Mit der so genannten Brückenteilzeit sollen Arbeitnehmer das Recht bekommen, ihre Arbeitszeit befristet über einen Zeitraum von ein bis fünf Jahre zu reduzieren. Anschließend soll ein Anspruch auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung bestehen.

Nachdem die Arbeitnehmer in Deutschland lange Zeit gkämpft haben, soll eine weiere Verbesserung bald möglich sein: Ein Recht auf die sogenannte Brückenteilzeit. Arbeitnehmer können dadurch ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre auf eigenen Wunsch reduzieren. Danach steht ihnen ein rechtlich gesicherter Anspruch auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung zu. Der Bundesrat hat den vom Bundeskabinett im Juni 2018 beschlossenen Gesetzesentwurf bestätigt. Die Gesetzesänderungnen könnten bereits im Januar 2019 in Kraft treten.

Besondere Gründe für die Reduzierung (bspw. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen etc) müssen die Arbeitnehemer nach dem Gesetzesentwurf für die Brückenteilzeit nicht geltend machen. Voraussetzung für die Gewährung ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Eine weitere Einschränkung gibt es noch: Bei Arbeitgebern kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Beschäftigten gilt der Anspruch nicht. Betrieben zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern kommt eine Zumutbarkeitsgrenze zugute. Sie müssen nicht jedem, sondern nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren.

Nicht zuletzt deswegen gab es auch viel Krtitk. So wurde bemängelt, dass die Brückenteilzeit nicht einmal in fünf Prozent der Betriebe gelten solle. Wegen der Schwelle von 45 Beschäftigten könne vom geplanten Recht nur rund jeder vierte Beschäftigte in Deutschland (26,6 Prozent) Gebrauch machen. Ob die Intention des Gesetzgebers damit erreicht worden ist, wird die Zukunft im täglichen Umgang zeigen müssen.

Erfolg oder Misserfolg der Neuerung bleiben damit abzuwarten. Ob sich die Neuregelung als zahnloser Tiger erweist oder in Arbeitnehmerkreisen einschlagen wird? Warten wir gespannt, was uns das Jahr 2019 über die Brückenteilzeit lehren wird!