Happy Birthday, Grundgesetz!

Am 23.5.2019 ist es soweit: Das Grundgesetz feiert runden Geburtstag. Unsere Verfassung wird 70 Jahre alt!

Grund zum feiern! Denn selten zuvor hat ein Gesetz das Fundament unseres Zusammenlebens derart zum Guten beeinflusst. Und das ganz ohne blutige Revolutionen während der Verfassungsgebung. Der Staat ist um des Menschen willen da! So das Motto der Urväter des Grundgesetzes; sie waren so erfolgreich wie niemand zuvor in der Geschichte unseres Landes.

Vom Verfassungskonvent 1948 im Entwurf erarbeitet, vom Parlamentarische Rat im Mai 1949 vollendet: Unserer Verfassung! So lag sie am 23. Mai 1949 in der Bonner Pädagogischen Akademie auf dem Tisch, in feinem Pergament gehüllt. Ein neues Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Aus den Trümmern und der Asche entsteht das bislang erfolgreichste Erbe unserer wechselvollen Geschichte.

Artikel 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Welch wichtige Aussage! Das erste Hauptwort lautet Würde, das zweite Mensch. Schon der erste Satz verdeutlicht, dass unsere Verfassungen ein Kind ihrer Zeit ist. Und wenn etwas fehlte im „alten“ Deutschland der 1930er und 1940er Jahre, dann war es die Idee, dass jedem Menschen Würde zukommt – ganz unabhängig von Herkunft, Religion, politischer Weltanschauung oder Gesundheitszustand.

Der Auftakt unserer Verfassung dient zur Feststellung und Mahnung zugleich, ein spätes aber deutliches „Nein!“ gegenüber dem nationalsozialistischen Ideologien. Heute, eine Generation nach der Wiedervereinigung unseres Landes, ist das Grundgesetz bundesweit Grundlage des staatlichen Alltags. Übrigens: Aus dem zunächst als Provisorium gedachten Grundgesetz ist die langlebigste deutsche Verfassung geworden. Trotz zahlreicher Änderungen, Ergänzungen und Reformen mit einer annähernden Verdoppelung der ursprünglichen Wortzahl ist unser Grundgesetz heute Vorbild für Verfassungen vieler Staaten geworden.

Wie gut, dass am Anfang allen Organisatorischen die Würde derjenigen steht, die sich die Verfassung geben: Unser Volk! Möge dieser Gedanke nie veralten. Nach 70 Jahren können wir nichts sagen außer:

 

Happy Birthday, Grundgesetz! Auf die nächsten 70 Jahre und hoffentlich noch länger!