Das Auto ist der Deutschen Lieblingsspielzeug. „Freie Fahrt für freie Bürger“ lautet das Motto für die PS-verliebte Nation Deutschland. Schade, dass viele Autofahrer dieser Tage obiges Motto auch im Stadtverkehr zur Anwendung bringen…
Sicher haben Sie vom Ku’Damm-Raser-Prozess gehört oder gelesen. Im Februar 2016 hielten die zwei jungen Männer nachts um halb eins zufällig an einer Ampel auf dem berühmten Berliner Ku‘-Damm nebeneinander. Per Handzeichen war das private illegale Straßenrennen bis zum Kaufhaus KaDeWe schnell vereinbart. Auf der etwa 3,5 Kilometer langen Strecke passierten sie mit ihren PS-starken Autos elf Ampeln, gleich welche Farbe sie auch zeigten. An der letzten Kreuzung beschleunigte der Zweitplatzierte für den finalen Sprint noch einmal auf über 160 Stundenkilometer. Dabei erfasste er jedoch einen Rentner, der gerade mit seinem Jeep bei Grün aus einer Seitenstraße auf die Kreuzung fuhr. Der Jeep wurde durch die Luft geschleudert, der Mann starb noch am Unfallort.
Dieses Ereignis nahm der Gesetzgeber zum Anlass der Reform der Straftaten im Straßenverkehr. Die Veranstaltung illegaler Straßenrennen ist jetzt ein Straftatbestand. In einem ersten Prozess verurteilte das Landgericht Berlin die beiden Raser im Februar 2017 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Gerecht? Hierüber kann man wohl trefflich streiten. Der Bundesgerichtshof hob das Mordurteil jedenfalls im März 2018 wegen Rechtsfehlern zunächst auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück an das Landgericht Berlin. Eine neue Verurteilung wegen Mordes ist – mit besserer Begründung – immer noch möglich. Der Ku’Damm-Raser-Prozess geht in die zweite Runde.
Warten wir das Ergebnis ab! Eines steht aber schon jetzt fest: Einen Gewinner gab es bei diesem Straßenrennen definitiv nicht.
Drum prüfe sich der ewig‘ Raser… Möglicherweise werden die Gerichte zukünftig härter durchgreifen!