#ichparshippejetzt

#ichparshippejetzt Haben Sie Sätze wie diesen schon einmal gehört?

Datingportale im Internet boomen. Das Geschäft mit der Liebe im Netz wird mehr und mehr zum Kassenschlager. Seit Jahren werden die Fernsehgeräte in deutschlands Wohnzimmern mit der allseits bekannten Werbung von „Parship – Deutschlands größter Partnervermittlung“ mit Sätzen wie „Alle 11 Minuten verliebt sich ein Single über Parship“ überflutet. Bei so manchen Großevents wie Fußball-WM oder Super Bowl beinahe im Minutentakt…

Ist damit jetzt Schluss? Das OLG München hat sich nun in seinem Urteil vom 8.11.2018 (Az. 6 U 454/18) im Wettbewerbsrecht mit der Frage auseinander setzen dürfen, ob Parship mit dem Slogan „Deutschlands größte Partnervermittlung“ werben darf. Ergebnis: Wer immer auch parshippt, er tut es jetzt nicht mehr bei „Deutschlands größter Partnervermittlung“.

Damit gaben die Richter in München der Unterlassungsklage eines Konkurrenten statt, der hierin einen Wettbewerbsverstoß gesehen hatte. Denn tatsächlich konnte Parship nicht nachweisen, das größte Dating-Portal Deutschlands zu sein. Wir lernen: Wer mit Superlativen wirbt, sollte sich sehr sicher sein, dass er tatsächlich der Größte, Schnellste, Beste ist.

Was folgt aus der Entscheidung des OLG München? Parship muss die Werbung mit obigem Slogan nun unterlassen. Warten wir gespannt ab, wie sich die TV-Werbung verändet. Es wird wohl nicht lange dauern, bis die Werbetromemel einen neuen einprägsamen Slogan auswirft.

Bis dahin wünschen wir allen Parshippern viel Freude mit der jetzt „nicht mehr größten Partnervermittlung Deutschlands.“ Möge Ihr Erfolg von der Entscheidung des OLG München unbeeinflusst bleiben!

Sollten Sie dennoch rechtliche Unterstützung bei Fragen rund um Dating-Portale oder dem Wettbewerbsrecht haben, steht Ihnen unser Team gerne mit Rat und Tat zur Seite.