Dieselgate: Die Musterfeststellungsklage im VW-Dieselskandal

Sie sind betroffener im VW-Dieselskandal? Hilfe naht! Endlich…

Der VW-Dieselskandal zieht seit Jahren weite Kreise und hat mittlerweise bereits dazu geführt, dass unsere Zivilprozessordnung nunmehr das Instrument der Musterfeststellungsklage enthält.

Seit dem 1.11.2018 besteht die Möglichkeit für Verbraucherverbände, Musterfeststellungsklagen einzureichen. Im Falle des VW-Dieselskandals hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Zusammenarbeit mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagenkonzern vor dem Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. Umfasst sind dabei Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Seat, Audi und Skoda mit Motoren des Typs EA189. Im Rahmen des Klageverfahrens soll das Gericht feststellen, ob VW grundsätzlich Schadenersatz schuldet, der auf der Manipulation der Abgassoftware der betroffenen Fahrzeuge beruht.

Sind Sie Eigentümer eines betroffenen Fahrzeugs? Wir helfen Ihnen weiter!

Käufer eines betroffenen Fahrzeugs können sich an dieser Musterfeststellungsklage beteiligen und sich in das noch zu eröffnende Klageregister eintragen lassen und so verhindern, dass die Schadensersatzansprüche gegen VW verjähren. Im Anschluss an das gerichtliche Urteil im Wege der Musterfeststellungsklage steht jedem Betroffenen, der sich das Klageregister hat eintragen lassen die Möglichkeit offen, seine individuellen Schadensersatzansprüche in einem zweiten individuellen Klageverfahren gegen VW geltend zu machen. Dabei ist das dann zuständige Gericht an die grundsätzlichen Feststellungen des OLG Braunschweig oder gegebenenfalls des Bundesgerichtshofs gebunden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/faq-musterfeststellungsklage/. Dieser Beitrag befasst sich mit den wesentlichen Fragen der Musterfeststellungsklage im VW-Dieselskandal.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen und Ihre individuellen Ansprüche als betroffener Verbraucher im Einzelfall durchzusetzen.

Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch zu einem Ihnen genehmen Termin  zur Verfügung. Rufen Sie uns an!